Aktuelle Berichte & Analysen
England und die Grenzen der Meinungsfreiheit


Großbritannien: Der Staat und die Grenzen des Sagbaren – dokumentierte Fälle:
Was sich derzeit in England und Wales beobachten lässt, sollte auch auf dem europäischen Kontinent aufmerksam verfolgt werden. Dort geraten längst nicht mehr nur konkrete Gewaltaufrufe, Bedrohungen oder gezielte Belästigungen in den Fokus der Behörden, sondern immer wieder auch Tweets, private Nachrichten, religiöse Aussagen, öffentliche Predigten oder kontroverse Positionen zu gesellschaftlichen Fragen. Die dokumentierten Fälle zeigen, wie schnell aus einer Äußerung ein Polizeivorgang werden kann – selbst dann, wenn Ermittlungen später eingestellt, Verurteilungen aufgehoben oder Festnahmen nachträglich als rechtswidrig bewertet werden. Gerade darin liegt die Warnung: Freiheitsrechte werden selten mit einem einzigen Gesetz abgeschafft; sie können schrittweise enger werden, wenn der Staat immer weiter definiert, welche Kommunikation als schädlich, beleidigend, hasserfüllt oder gesellschaftlich unerwünscht gilt. Auch in der Europäischen Union wächst mit Regelwerken zur Plattformregulierung, zur Bekämpfung illegaler Inhalte und von Hassrede die staatliche und regulatorische Eingriffstiefe in den öffentlichen Diskurs. Diese Gesetze verfolgen ausdrücklich legitime Ziele und machen „unliebsame Meinungen“ nicht automatisch strafbar. Problematisch wird es jedoch dort, wo unbestimmte Begriffe, weitreichende
Melde- und Löschmechanismen oder politische Erwartungen dazu führen, dass rechtmäßige, aber unbequeme Äußerungen vorsorglich unterdrückt, gelöscht oder gar Gegenstand behördlicher Verfahren werden. England zeigt deshalb nicht zwangsläufig, wohin Europa gehen wird – aber sehr deutlich, wohin sich ein Rechtsstaat bewegen kann, wenn der Schutz vor tatsächlicher Bedrohung zunehmend mit dem Schutz vor Anstoß, Kränkung oder gesellschaftlicher Kontroverse vermischt wird.
Rechtlicher Rahmen
Der Begriff „Meinungsverbrechen" bzw. „speech crime" ist kein eigenständiger Straftatbestand des englischen Rechts.
Er wird in der öffentlichen Debatte für verschiedene Kommunikations-, Public-Order- und Hate-Speech-Delikte verwendet.
Zentrale Rechtsgrundlagen:
- Section 127 Communications Act 2003: erfasst elektronische Nachrichten, die als „grossly offensive", „indecent", „obscene" oder „menacing" eingestuft werden. Eine gesetzliche Definition von „grossly offensive" existiert nicht; die Bewertung erfolgt im Einzelfall anhand von Inhalt, Kontext und Rechtsprechung.
- Malicious Communications Act 1988 (Section 1): teilweise weiterhin in Kraft.
- Online Safety Act 2023: seit 31. Januar 2024 zusätzliche Straftatbestände, u. a. für wissentlich falsche Mitteilungen mit Schädigungsabsicht und ernsthafte Drohungen. Die älteren Tatbestände für „grossly offensive" bzw. „indecent" Kommunikation bestehen daneben fort.
- Human Rights Act 1998 / Artikel 10 EMRK: schützt die Meinungsfreiheit, erlaubt aber Einschränkungen u. a. zum Schutz anderer Personen, zur Verhinderung von Straftaten oder zum Erhalt der öffentlichen Ordnung. Der Crown Prosecution Service (CPS) weist seine Staatsanwälte an, Artikel 10 bei Verfahren nach Section 127 zu berücksichtigen.
Die CPS-Richtlinien stellen klar, dass folgende Äußerungsformen für sich genommen nicht strafbar sind: schockierende oder störende Äußerungen, Satire, unhöfliche oder ikonoklastische Kommentare, geschmackloser Humor sowie unpopuläre bzw. unmoderne Meinungen.
Statistische Grundlage
Im April 2025 veröffentlichte die Times eine Auswertung von Freedom-of-Information-Anfragen an Polizeibehörden in England und Wales. Danach wurden 2023 mindestens 12.183 Personen wegen Straftatbeständen nach Section 127 Communications Act 2003 und Section 1 Malicious Communications Act 1988 festgenommen – rechnerisch rund 33 Festnahmen pro Tag.
Diese Zahl wurde später im House of Lords genannt.
Der Daten:
- Die britische Regierung führt keine zentrale Arreststatistik für diese Delikte; die Times-Erhebung stützte sich auf Antworten von 35 der 43 territorialen Polizeibehörden in England und Wales.
- Im House of Lords wurden für 2023 zugleich 1.119 Verurteilungen bzw. Strafzumessungen unter den betreffenden Vorschriften genannt – weniger als zehn Prozent der Festnahmen. „Sentenced" umfasst dabei auch Geldstrafen und andere Sanktionen, nicht nur Haftstrafen. Arrest- und Verurteilungsdaten stammen aus unterschiedlichen Datensätzen und lassen sich nicht Person für Person verknüpfen.
- Nicht jede der Festnahmen betrifft eine politische oder weltanschauliche Äußerung; die Delikte umfassen laut Polizeibehörden auch häusliche Gewalt, Einschüchterung und gezielte Belästigung.
Non-Crime Hate Incidents (NCHI)
Der frühere Polizeibeamte Harry Miller veröffentlichte genderkritische Tweets. Humberside Police registrierte mehrere seiner Äußerungen als „Non-Crime Hate Incident" – ausdrücklich ohne Feststellung einer Straftat. Ein Beamter suchte Miller an seinem Arbeitsplatz auf.
Miller klagte. Der Court of Appeal entschied 2021, dass die damalige Erfassungspraxis einen realen und erheblichen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellen und unverhältnismäßig sein konnte.
Der 2023 eingeführte Code of Practice verlangt seither ausdrücklich, dass die Polizei einen möglichen „chilling effect" auf die Meinungsfreiheit berücksichtigt. Die Richtlinie hält fest, dass Meinungsverschiedenheiten, politische Debatten, Humor, Satire und kontroverse Ansichten für sich genommen keine Grundlage für die Erfassung eines NCHI darstellen; auch das bloße Empfinden einer Aussage als beleidigend reicht nicht aus.
Fälle: Social Media und private Kommunikation
Julian Foulkes (Kent, November 2023): Der 71-jährige ehemalige Special Constable antwortete auf X auf einen Beitrag zu einer pro-palästinensischen Demonstration mit einem Verweis auf einen antisemitischen Vorfall am Flughafen Machatschkala (Dagestan). Sechs Polizeibeamte erschienen bei ihm zu Hause, er wurde festgenommen, sein Haus durchsucht, elektronische Geräte beschlagnahmt. Foulkes verbrachte rund acht Stunden in Polizeigewahrsam und wurde wegen des Verdachts einer „malicious communication" vernommen. Er akzeptierte zunächst eine Verwarnung. Kent Police überprüfte den Vorgang später, erklärte die Verwarnung für unangemessen, löschte sie aus dem Register und entschuldigte sich.
Maxie Allen und Rosalind Levine (Hertfordshire, Januar 2025): Die Eltern kritisierten in einer privaten Eltern-WhatsApp-Gruppe und per E-Mail Vorgänge an der Grundschule ihrer Tochter, darunter das Auswahlverfahren für einen neuen Schulleiter. Am 29. Januar 2025 erschienen sechs uniformierte Polizeibeamte an ihrem Wohnhaus; beide wurden vor den Augen ihres Kindes festgenommen, durchsucht, es wurden Fingerabdrücke genommen; sie verbrachten rund acht Stunden in Gewahrsam. Ermittelt wurde wegen Verdachts auf Harassment, Malicious Communications und Belästigung auf dem Schulgelände. Die Ermittlungen wurden zunächst mangels ausreichender Beweise eingestellt. Im November 2025 räumte Hertfordshire Police ein, dass die Voraussetzungen für eine Festnahme nach dem Police and Criminal Evidence Act nicht erfüllt gewesen waren, akzeptierte die Haftung für rechtswidrige Festnahme und Inhaftierung und zahlte dem Paar insgesamt 20.000 Pfund Schadenersatz. Der Fall wurde im House of Lords diskutiert.
Darren Brady (Hampshire, Juli 2022): Der 51-jährige Armeeveteran teilte ein Meme, bei dem mehrere Progress-Pride-Flaggen zu einer an ein Hakenkreuz erinnernden Form angeordnet waren. Er wurde wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Communications Act festgenommen; die Polizei begründete dies damit, eine Person habe infolge des Beitrags „anxiety" erlitten. Es folgten keine weiteren Maßnahmen gegen Brady. Die zuständige Police and Crime Commissioner Donna Jones kritisierte öffentlich Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit des Einsatzes.
Kate Scottow (2018–2020): Scottow geriet mit der Transgender-Aktivistin Stephanie Hayden in eine Auseinandersetzung auf Twitter, in deren Verlauf sie männliche Pronomen für Hayden verwendete. Sie wurde nach Section 127(2)(c) Communications Act wegen fortgesetzter Nutzung eines Kommunikationsnetzes mit dem Zweck, „annoyance, inconvenience or needless anxiety" zu verursachen, verurteilt. Der High Court hob die Verurteilung im Dezember 2020 vollständig auf und stellte mehrere Rechtsfehler fest; sämtliche mit dem Urteil verbundenen Anordnungen wurden ebenfalls aufgehoben.
Journalisten und öffentliche Kommentatoren
Allison Pearson (November 2024): Die Telegraph-Kolumnistin hatte im November 2023 auf X ein Foto falsch zugeordnet und darauf abgebildete Personen als „Jew haters" bezeichnet; tatsächlich zeigte das Foto Unterstützer der pakistanischen Partei PTI. Am 10. November 2024 erschienen zwei Polizeibeamte an ihrem Wohnhaus und teilten ihr mit, dass wegen des Verdachts der Aufstachelung zu rassistischem Hass ermittelt werde; sie wurde zu einer freiwilligen Vernehmung eingeladen. Der Crown Prosecution Service stellte das Verfahren mangels hinreichender Erfolgsaussicht ein. Pearson wurde nicht festgenommen und nicht angeklagt. Essex Police kündigte eine unabhängige Überprüfung des eigenen Vorgehens an.
Graham Linehan (Flughafen Heathrow, September 2025): Der Drehbuchautor wurde bei der Ankunft wegen mehrerer Social-Media-Beiträge zum Transgender-Thema festgenommen; Grundlage war der Verdacht der Aufstachelung zu Gewalt. Einer der untersuchten Beiträge enthielt eine Aufforderung, einer Transperson unter bestimmten Umständen körperlich einen Schlag zu versetzen. Im Oktober 2025 entschied die Staatsanwaltschaft, dass wegen dieser Posts keine weiteren strafrechtlichen Maßnahmen erfolgen.
Religionskritik
Hamit Coskun (London, 13. Februar 2025): Coskun verbrannte vor dem türkischen Konsulat einen Koran und rief religionskritische Parolen gegen den Islam; er wurde dabei angegriffen. Im Juni 2025 wurde er wegen eines religiös verschärften Public-Order-Delikts verurteilt. Im Oktober 2025 hob das Southwark Crown Court die Verurteilung auf und stellte fest, dass die Meinungsfreiheit auch das Recht umfasse, Ansichten zu äußern, die beleidigen, schockieren oder verstören, und dass es in England kein Blasphemiedelikt gebe. Die Staatsanwaltschaft focht diese Entscheidung an; am 27. Februar 2026 bestätigte der High Court die Freisprechung.
Geschmacklosigkeit und Kommunikationsdelikt
David Wootton (2023, Manchester): Wootton verkleidete sich zu Halloween als Salman Abedi, den Attentäter des Anschlags auf die Manchester Arena; Fotos gelangten in soziale Medien. Er wurde nach Section 127 Communications Act wegen „grossly offensive" Kommunikation verfolgt und zunächst verurteilt. 2025 wurde die Verurteilung im Berufungsverfahren aufgehoben.
Matthew Woods (2012): Woods veröffentlichte auf Facebook sexuell explizite Witze über die vermissten bzw. ermordeten Kinder April Jones und Madeleine McCann. Er bekannte sich schuldig, eine „grossly offensive" elektronische Mitteilung veröffentlicht zu haben. Das Magistrates' Court verurteilte ihn zu zwölf Wochen Haft; im Berufungsverfahren wurde die Strafe auf acht Wochen reduziert.
Stilles Gebet in Abtreibungsklinik-Schutzzonen
Seit Oktober 2024 gilt in England und Wales landesweit eine Schutzzone von 150 Metern um Abtreibungskliniken (Safe Access Zone). Innerhalb dieser Zonen können Handlungen strafbar sein, die darauf abzielen oder geeignet sind, den Zugang zu Abtreibungsleistungen zu beeinflussen oder zu behindern, oder die Belästigung, Alarm oder Leid verursachen. Zuvor bestanden bereits lokale Public Spaces Protection Orders (PSPO) mit vergleichbarer Wirkung.
Isabel Vaughan-Spruce (Birmingham): Vaughan-Spruce stand Ende 2022 innerhalb einer lokalen Schutzzone bei einer Abtreibungsklinik und erklärte auf Nachfrage der Polizei, möglicherweise in Gedanken zu beten. Sie wurde festgenommen und wegen Verstößen gegen die örtliche PSPO angeklagt. Im Februar 2023 wurde sie von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Wenige Wochen später erfolgte eine zweite Festnahme im Zusammenhang mit stillem Gebet; dieses Verfahren wurde nicht weiterverfolgt. Vaughan-Spruce machte Ansprüche wegen unrechtmäßiger Festnahme, Freiheitsentziehung und Verletzung ihrer Menschenrechte geltend; im August 2024 zahlte West Midlands Police ihr 13.000 Pfund im Rahmen einer Einigung.
Adam Smith-Connor (Bournemouth, 2022): Smith-Connor stand innerhalb einer Schutzzone vor einer Abtreibungsklinik und betete nach eigener Aussage still für seinen Sohn, der Jahre zuvor abgetrieben worden war. Das Gericht sah einen Verstoß gegen die konkrete PSPO als erwiesen an, die bestimmte Formen des Ausdrucks von Zustimmung oder Ablehnung gegenüber Abtreibungsleistungen innerhalb der Zone untersagte. Im Oktober 2024 wurde er verurteilt; er erhielt eine zweijährige Conditional Discharge und musste rund 9.000 Pfund Verfahrenskosten tragen.
Straßenprediger und religiöse Rede
Alison Redmond-Bate (Wakefield Cathedral, 1997): Redmond-Bate predigte mit zwei weiteren Frauen vor der Kathedrale; nach Beschwerden und der Bildung einer teils feindseligen Menschenmenge forderte die Polizei sie auf, die Predigt zu beenden. Nach ihrer Weigerung wurde sie festgenommen und zunächst wegen Behinderung eines Polizeibeamten verurteilt. Der High Court hob die Entscheidung auf und stellte fest, dass keine rechtmäßige Grundlage für die Festnahme bestand. Lord Justice Sedley formulierte in dem Urteil den Satz „Freedom only to speak inoffensively is not worth having" – freie Rede müsse auch irritierende, kontroverse, exzentrische, unerwünschte oder provokante Äußerungen schützen, solange daraus keine Gewalt entsteht. Das Urteil wurde zuletzt 2026 vom High Court erneut zitiert.
Anthony Rollins (Birmingham, 2008): Rollins predigte und zitierte aus 1. Korinther 6 eine biblische Aufzählung von Personen, die „das Reich Gottes nicht erben" würden – der Text bezieht sich u. a. auf Homosexualität. Nach einer Beschwerde wurde er festgenommen, in Handschellen abgeführt und rund vier Stunden in einer Zelle festgehalten. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Rollins verklagte West Midlands Police; das Gericht stellte fest, dass Festnahme und Inhaftierung rechtswidrig waren, die Handschellen einen rechtswidrigen Eingriff darstellten und seine Rechte auf Religions- und Meinungsfreiheit verletzt worden waren. Ihm wurden 4.250 Pfund Schadenersatz zugesprochen. Der Fall wurde im House of Commons diskutiert.
Dale McAlpine (Workington, 2010): McAlpine erklärte im Gespräch mit einem Police Community Support Officer, homosexuelle Handlungen seien nach seinem Bibelverständnis Sünde. Er wurde wegen eines möglichen Public-Order-Verstoßes festgenommen und fast acht Stunden festgehalten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Cumbria Police räumte in einer zivilrechtlichen Klage die Haftung ein und zahlte 7.000 Pfund zuzüglich Kosten. Der Fall wurde u. a. vom Schwulenrechtsaktivisten Peter Tatchell und der National Secular Society als unverhältnismäßig kritisiert und im Parlament aufgegriffen.
John Craven (Manchester, 2011): Craven beantwortete die Frage zweier Jugendlicher zu seiner Haltung zu Homosexualität mit einem Verweis auf die Bibel. Nach deren Beschwerde wurde er wegen eines möglichen Public-Order-Delikts festgenommen und mehr als 19 Stunden festgehalten. Greater Manchester Police einigte sich außergerichtlich mit ihm und zahlte 13.000 Pfund wegen wrongful arrest, false imprisonment und Verletzung seiner Menschenrechte. Der Fall war Gegenstand einer Early Day Motion im House of Commons.
Oluwole Ilesanmi (Southgate, London, Februar 2019): Der Straßenprediger geriet vor der U-Bahn-Station Southgate in eine Auseinandersetzung über Islam und Christentum, in deren Verlauf er den Islam als „aberration" bezeichnete. Die Polizei nahm ihn zur Verhinderung eines „breach of the peace" fest und nahm ihm dabei seine Bibel ab. Er wurde anschließend im Polizeifahrzeug rund 3,5 Meilen vom Ort entfernt gefahren und dort aus der Festnahme entlassen. Die Metropolitan Police zahlte ihm später 2.500 Pfund wegen wrongful arrest. Eine interne Professional-Standards-Untersuchung kam separat zu dem Ergebnis, die ursprüngliche Festnahme sei rechtmäßig gewesen; bei einem Beamten wurden administrative Fehler festgestellt, ein weiterer räumte unangemessene Bemerkungen ein.
Allan Coote (St. Paul's Cathedral, London, 2018): Coote las laut aus der King-James-Bibel im Bereich vor der Kathedrale. Nach einer Aufforderung, weiterzugehen, und seiner Weigerung wurde er wegen eines möglichen „breach of the peace" festgenommen. St. Paul's begründete die Intervention mit einer Regel zur Begrenzung länger andauernder Störungen im unmittelbaren Kathedralbereich, der als eigenes Gelände behandelt wird.
John Sherwood (Uxbridge, 23. April 2021): Der damals 71-jährige Pastor predigte über Genesis und die traditionelle christliche Vorstellung von Ehe und Familie. Nach Beschwerden wurde er festgenommen und über Nacht in Gewahrsam gehalten; die Staatsanwaltschaft klagte ihn nach Section 5 Public Order Act an. Das Uxbridge Magistrates' Court sprach ihn am 7. April 2022 frei; die Verteidigung hatte sich auf Artikel 10 EMRK berufen.
John Dunn (Swindon, 2020): Dunn geriet mit einem gleichgeschlechtlichen Paar in eine Diskussion und verwies auf 1. Korinther 6. Es wurde gegen ihn wegen eines möglichen Verstoßes gegen Section 5 Public Order Act ermittelt. Im Verfahren tauchte eine schriftliche CPS-Stellungnahme auf, wonach es Bibelstellen gebe, die „simply no longer appropriate in modern society" seien und bei öffentlicher Äußerung als beleidigend gelten könnten. Das Verfahren wurde 2022 eingestellt. Der Vorgang wurde im House of Lords thematisiert; das Attorney General's Office bestätigte, die zuständige CPS-Abteilung (Wessex) habe die Formulierung nachträglich als unangemessen anerkannt und erklärt, sie stelle weder eine Änderung der CPS-Politik noch eine allgemeine Haltung zur Religions- und Meinungsfreiheit dar.
John Dunn und Shaun O'Sullivan (Glastonbury, 8. Juni 2023): Beide predigten auf der High Street und erläuterten u. a. 1. Korinther 6 zu Homosexualität und Transgenderfragen sowie verteilten religiöse Flugblätter. Nach Beschwerden erließ die Polizei nach Section 35 Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act einen Platzverweis. Beide setzten die Predigt fort bzw. verweigerten den Platzverweis und wurden festgenommen. Als der Fall im März 2024 vor dem Taunton Magistrates' Court verhandelt werden sollte, legte die Staatsanwaltschaft keine Beweise vor; das Verfahren wurde eingestellt, der Staat trug die Rechts- und Reisekosten der beiden.
Dwayne Lopez (Uxbridge, 10. Februar 2024): Nach einer Beschwerde erschienen mehrere Metropolitan-Police-Beamte bei predigenden Christen; die Polizei nannte den Verdacht eines Hate Crime bzw. Public-Order-Delikts sowie Vorwürfe homophober Aussagen. Lopez erklärte, lediglich aus der Bibel gepredigt zu haben. Ein Beamter drohte den Predigern für den Fall der Verweigerung der Personalienangabe mit Festnahme; die Gruppe verließ daraufhin den Ort. Es kam zu keiner Festnahme. Reuters stellte bei einer Überprüfung fest, dass dem Notruf zufolge über Lautsprecher Aussagen wie „homosexuality is an abomination" sowie eine weitere Aussage über weiße Menschen gemeldet worden waren; Lopez bestritt entsprechende homophobe Äußerungen.
Uxbridge Town Centre – Public Spaces Protection Order (2023–2025): Der London Borough of Hillingdon führte 2023 eine PSPO ein, die nach späteren juristischen Auseinandersetzungen u. a. verstärkte Straßenpredigten, die Verteilung religiöser Flugblätter sowie das öffentliche Zeigen von Bibelversen auf Plakaten erfasste; bei Verstößen drohten Geldbußen. Die Kingsborough Centre Church klagte dagegen. 2025 änderte bzw. beseitigte der London Borough of Hillingdon die umstrittenen Einschränkungen.
Berufsrecht: Joshua Sutcliffe
Sutcliffe, Mathematiklehrer in Oxfordshire, verwendete bei einem Transgender-Schüler wiederholt nicht dessen bevorzugte männliche Pronomen und vertrat im Unterricht bzw. öffentlich traditionelle christliche Auffassungen zu Homosexualität und Ehe. Die Teaching Regulation Agency verhängte 2023 ein Berufsverbot. Der High Court bestätigte die Entscheidung im Juli 2024. Das Gericht stellte fest, dass Sutcliffes religiöse Überzeugung – etwa dass Geschlecht nicht durch Selbstidentifikation geändert werden könne – grundsätzlich gesetzlich geschützt ist, sah aber zusätzliche berufliche Pflichten eines Lehrers gegenüber Schülern als maßgeblich an; das Gericht verwies darauf, dass etwa die Verwendung des Namens statt der Pronomen eine Alternative gewesen wäre. Sutcliffe wurde nicht strafrechtlich verurteilt.
Fälle mit Bezug zu Gewaltaufstachelung
Die folgenden Fälle betreffen nach den gerichtlichen Feststellungen nicht allgemeine Meinungsäußerung, sondern Aufrufe bzw. Anstachelung zu Gewalt oder rassistischem Hass, überwiegend im Zusammenhang mit den Ausschreitungen nach den Southport-Morden 2024:
- Lucy Connolly: bekannte sich schuldig, Material mit der Absicht veröffentlicht zu haben, racial hatred anzustacheln
(Aufruf zu Massendeportation und zur Brandstiftung an Asylbewerberunterkünften). Urteil: 31 Monate Haft; die Berufung gegen die Strafhöhe scheiterte 2025. - Jordan Parlour: veröffentlichte während der Ausschreitungen 2024 Facebook-Beiträge mit einem Aufruf zum Angriff auf ein Hotel mit Asylbewerbern, ohne selbst am Angriff beteiligt zu sein. Urteil wegen Anstachelung rassistischen Hasses:
20 Monate Haft. - Tyler Kay: verbreitete Beiträge, die zur Brandstiftung an Asylbewerberunterkünften aufriefen, sowie einen Beitrag gegen eine Kanzlei für Einwanderungsrecht. Er bekannte sich schuldig, Material zur Anstachelung rassistischen Hasses veröffentlicht zu haben. Urteil: 38 Monate Haft.
- Samuel Melia: organisierte Herstellung und Verteilung nationalistischer, rassistischer und antisemitischer Sticker und ermutigte Unterstützer zu deren Verbreitung. Eine Jury verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Anstachelung rassistischen Hasses. Urteil: zwei Jahre Haft.
Die Warnung aus England – und der Blick auf die EU
Die Entwicklung in England sollte auch in Deutschland und der Europäischen Union aufmerksam beobachtet werden.
Eingriffe in Freiheitsrechte beginnen selten mit einem offenen Verbot von Meinungen. Häufig werden neue Befugnisse zunächst mit nachvollziehbaren Zielen begründet: Kinder- und Jugendschutz, Schutz vor digitaler Gewalt, Hass, Bedrohungen oder sexueller Ausbeutung. Gerade deshalb muss geprüft werden, welche technischen und rechtlichen Instrumente dabei geschaffen werden – und wofür sie später eingesetzt werden könnten.
Die EU arbeitet derzeit an mehreren Vorhaben, die die Kontrolle des digitalen Raums erheblich erweitern. Besonders umstritten ist die als „Chatkontrolle“ bezeichnete geplante dauerhafte Verordnung zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet. Der aktuelle Stand sieht unter anderem Verpflichtungen für Plattformen zur Risikobewertung und -minderung, behördliche Möglichkeiten zur Entfernung und Sperrung von Inhalten sowie zur Auslistung von Suchergebnissen und die Einrichtung eines neuen EU-Zentrums gegen sexuellen Kindesmissbrauch vor. Der Rat möchte darüber hinaus die heute nur aufgrund einer Ausnahme zulässige freiwillige Überprüfung bestimmter Kommunikationsdienste auf Missbrauchsmaterial dauerhaft ermöglichen. Über den endgültigen Rechtsrahmen wird im Sommer 2026 weiterhin zwischen Rat und Parlament verhandelt.
Parallel wurde im Juli 2026 erneut eine vorübergehende Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln beschlossen: Anbieter dürfen bis 3. April 2028 freiwillig private Online-Kommunikation auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs überprüfen, melden und entfernen. Das Europäische Parlament hatte zuvor versucht, diese Maßnahmen enger zu begrenzen und unter anderem Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation auszunehmen.
Hinzu kommt die geplante EU-weite Altersverifikation. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2026 eine europäische Altersnachweis-App einzuführen beziehungsweise sie in die künftigen europäischen Digital-Identity-Wallets zu integrieren. Nach Angaben der Kommission soll sie datenschutzfreundlich funktionieren und lediglich das erforderliche Alter bestätigen. Dennoch entsteht damit eine weitere technische Infrastruktur, über die künftig der Zugang zu bestimmten digitalen Angeboten geregelt werden kann.
Keines dieser Vorhaben macht eine „unliebsame Meinung“ automatisch strafbar. Die Warnung liegt vielmehr in der Infrastruktur, die geschaffen wird: Alterskontrolle, automatisierte Inhaltsanalyse, Melde- und Löschsysteme, Plattformpflichten, behördliche Sperranordnungen und zentrale europäische Stellen. Jede einzelne Maßnahme kann mit einem legitimen Zweck begründet werden. In ihrer Gesamtheit wächst jedoch die technische und rechtliche Möglichkeit des Staates, Kommunikation zu erfassen, zu bewerten und den Zugang zu ihr zu beeinflussen.
Auch der Fall
Collien Fernandes und die daraus verstärkte Debatte über sexualisierte Deepfakes und ein schärferes
Digitales Gewaltschutzrecht zeigen dieses Spannungsfeld. Der Schutz von Betroffenen ist notwendig. Ein spektakulärer und berechtigter Schutzfall darf jedoch nicht automatisch jede weitergehende Befugnis rechtfertigen.
Ein Rechtsstaat muss Schutzlücken schließen, ohne gleichzeitig Freiheitsräume unnötig zu verkleinern.
England zeigt, warum diese Vorsicht erforderlich ist. Dort führten weit gefasste Regelungen bereits zu Festnahmen wegen Tweets, Polizeieinsätzen wegen privater Nachrichten, Verfahren gegen Straßenprediger und der Registrierung rechtmäßiger Äußerungen – teilweise später korrigiert durch Gerichte, Entschuldigungen und Schadenersatz.
Die entscheidende Grenze lautet deshalb:
Der Staat muss vor Gewalt, Missbrauch und konkreter Bedrohung schützen. Er darf dabei aber keine Infrastruktur schaffen,
mit der morgen auch legale, unbequeme oder politisch unerwünschte Meinungen kontrolliert werden können. Meinungsfreiheit bedeutet auch das Recht, Unsinn, Übertreibungen oder unbequeme Ansichten zu äußern – solange dabei die strafrechtlichen Grenzen, etwa bei konkreten Gewaltaufrufen, Bedrohungen oder strafbarer Beleidigung, nicht überschritten werden.
Denn Meinungsfreiheit endet nicht erst mit einem ausdrücklichen Verbot. Sie gerät bereits dann unter Druck, wenn Bürger beginnen, sich zu fragen:
„Darf ich das noch sagen – oder bekomme ich dafür Probleme?“
Der Schutz der Bürger ist Aufgabe des Staates.
Der Schutz der Freiheit vor dem Staat ebenso.
Quellen
Rechtlicher Rahmen / Statistik
- House of Lords Library: "Select communications offences and concerns over free speech" (Juli 2025) – lordslibrary.parliament.uk/select-communications-offences-and-concerns-over-free-speech
- Hansard, House of Lords, "Online Communication Offence Arrests" (17.07.2025) – hansard.parliament.uk/lords/2025-07-17/debates/F807CB70-D90D-4A19-9433-99539B7CF21F/OnlineCommunicationOffenceArrests
- The Free Speech Union: "Police make 30 arrests a day for offensive online messages" (April 2025, Times-Auswertung) – freespeechunion.org/archive/police-make-30-arrests-a-day-for-offensive-online-messages
- Malicious Communications Act 1988 und Online Safety Act 2023, Gesetzestexte – legislation.gov.uk (zusammengefasst über Wikipedia: Malicious_Communications_Act_1988, Online_Safety_Act_2023)
- Lexology: "The Online Safety Act 2023's new communications offences are now in force" (März 2024) – lexology.com/library/detail.aspx?g=c454c8b4-9d78-4d90-a550-81f2680ef1dd
EU-Rechtsrahmen
- Europäische Kommission: "The Digital Services Act" – digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-services-act
- EU-Grundrechteagentur (FRA): "Article 11 – Freedom of expression and information" – fra.europa.eu/en/eu-charter/article/11-freedom-expression-and-information
- Europäisches Parlament, Bericht A9-0172/2020 zum DSA und Grundrechten – europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2020-0172_EN.html
Non-Crime Hate Incidents / Harry Miller
- Urteil R (Miller) v The College of Policing [2021] EWCA Civ 1926 – caselaw.nationalarchives.gov.uk/ewca/civ/2021/1926
- Law Gazette: "Court of Appeal rules police 'hate incidents' guidance unlawful" (20.12.2021) – lawgazette.co.uk/news/court-of-appeal-rules-police-hate-incidents-guidance-unlawful/5110987.article
Julian Foulkes
- The Telegraph / BBC: "Kent PCC questions force over X post case" – bbc.co.uk (feeds.bbci.co.uk/news/articles/c0j718we6njo)
- LBC: "Police apologise following arrest of retired special constable" – lbc.co.uk/article/police-apologise-following-arrest-of-retired-special-constable-over-anti-jewish-6cWMG_2
- GB News: "Julian Foulkes: Pensioner … receives £20k payout from Kent Police" (Mai 2025) – gbnews.com/news/julian-foulkes-pensioner-payout-kent-police
Maxie Allen und Rosalind Levine
- Tasnim News / Times-Zusammenfassung zum Fall (April 2025) – tasnimnews.com/en/news/2025/04/07/3286723
- House of Lords Library, a. a. O. (Hertfordshire-Entschädigung November 2025)
Kate Scottow
- Scottow v Crown Prosecution Service [2020] EWHC 3421 (Admin) – bailii.org/ew/cases/EWHC/Admin/2020/3421.html
- PinkNews: "People have 'right to offend' without fear of arrest, court says" (Dezember 2020) – thepinknews.com/2020/12/18/freedom-speech-right-offend-abuse-kate-scottow-stephanie-hayden-court-appeal
Allison Pearson
- BBC: "Essex Police drops Allison Pearson investigation" – feeds.bbci.co.uk/news/articles/c3rxy8727z2o
- BBC: "Police 'acted reasonably' in Pearson hate crime case" – feeds.bbci.co.uk/news/articles/cp8y9j7j953o
Graham Linehan
- BBC: "Graham Linehan arrested at Heathrow over his X posts" – feeds.bbci.co.uk/news/articles/c07p7v2nn8mo
- BBC: "Met Police says it will no longer investigate non-crime hate incidents" – feeds.bbci.co.uk/news/articles/cwyp1gk0n23o
Hamit Coskun
- Director of Public Prosecutions v Hamit Coskun [2026] EWHC 427 (Admin) – caselaw.nationalarchives.gov.uk/ewhc/admin/2026/427
- BBC: "CPS loses bid to overturn Quran-burner's acquittal" (27.02.2026) – aol.com/articles/cps-loses-bid-overturn-quran-112840693 (BBC-Übernahme)
- Humanists UK: "High Court upholds acquittal for Quran burning" – humanists.uk/2026/02/27/high-court-upholds-acquittal-for-quran-burning
Isabel Vaughan-Spruce / Adam Smith-Connor / Schutzzonen
- ADF International: "Isabel Vaughan-Spruce" (Fallübersicht mit Zahlungen und Verfahrensgang) – adfinternational.org/case/isabel-vaughan-spruce
- National Catholic Register: "UK Police Pay 13,000 Pounds to Christian Woman Arrested for Silent Prayer" – ncregister.com/cna/uk-police-pay-13-000-pounds-to-christian-woman-arrested-for-silent-prayer
- BBC: "Praying man breached abortion clinic safe zone" (Adam Smith-Connor, Oktober 2024) – feeds.bbci.co.uk/news/articles/c4g9kp7r00vo
- ADF International: "Adam Smith-Connor: UK" (Verfahrensstand, Kosten) – adfinternational.org/en-gb/cases/adam
Joshua Sutcliffe
- Teaching Regulation Agency / Department for Education: offizielle Entscheidung "Sutcliffe Joshua SOS Decision" (Mai 2023) – assets.publishing.service.gov.uk/media/646cc9dba726f60013cebc6d/OFFICIAL-_SENSITIVE__Sutcliffe_Joshua_SOS_Decision_Formatted_0.1.pdf
Redmond-Bate v DPP
- Urteil Redmond-Bate v Director of Public Prosecutions [1999] EWHC Admin 733 – bailii.org/ew/cases/EWHC/Admin/1999/733.html
Rollins, Craven, Ilesanmi, Coote, McAlpine, Dunn, Glastonbury, Lopez, Uxbridge PSPO, Sherwood, Wootton, Woods Für diese Fälle liegen die im Text zusammengefassten Angaben in den vom Nutzer bereitgestellten Rechercheunterlagen vor, gestützt u. a. auf Berichterstattung von Christian Concern (christianconcern.com), Christian Institute (christian.org.uk), Christian Today (christiantoday.com), Reuters-Faktencheck zum Fall Lopez sowie Hansard-Debatten des House of Commons/House of Lords zu den Fällen Rollins und Craven. Für eine Primärquellen-Verifikation dieser Einzelfälle wird empfohlen, die genannten Organisationen sowie ggf. die jeweiligen Gerichtsakten (Magistrates'/Crown Court) direkt zu konsultieren, da hierzu keine eigenständige Recherche in gerichtsamtlichen Datenbanken vorgenommen wurde.
Gewaltaufstachelung (Connolly, Parlour, Kay, Melia)
- The Epoch Times: "UK's Free Speech Union Membership Grows as Arrests Over Online Speech Reach 30 Daily" (Fall Connolly, Einordnung) – theepochtimes.com/world/uks-free-speech-union-membership-grows-as-arrests-over-online-speech-reach-30-daily-5926976































