Cum-Ex: Jetzt erreicht der größte deutsche Steuerskandal die Finanzverwaltung

Cum-Ex:

Jetzt erreicht der größte deutsche Steuerskandal die Finanzverwaltung


Banker, Aktienhändler und Steueranwälte haben sich über Jahre mit einem hochkomplexen System Steuern erstatten lassen, die nie gezahlt worden waren – Schaden: mindestens zehn Milliarden Euro.

Im August 2026 erreicht die Aufarbeitung eine neue Ebene: Erstmals soll eine deutsche Finanzbeamtin wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht stehen. Damit kehrt eine Frage zurück, die der Skandal seit Jahren mit sich trägt: Haben lediglich Banken den Staat ausgetrickst – oder hat der Staat an entscheidenden Stellen selbst versagt?


Was aus den Schlagzeilen verschwindet, ist nicht automatisch aufgeklärt. Cum-Ex ist dafür ein Paradebeispiel:

Der große öffentliche Aufschrei liegt Jahre zurück, Olaf Scholz ist nicht mehr Bundeskanzler, der Hamburger Untersuchungsausschuss ist beendet, Christian Olearius' Strafprozess wurde eingestellt, einer der wichtigsten

Cum-Ex-Architekten sitzt im Gefängnis. Man könnte meinen: erledigt. Das Gegenteil ist der Fall. Im Mai 2026 zählte die deutsche Strafjustiz noch rund 1.800 Beschuldigte, aber lediglich 40 Angeklagte und 24 Verurteilte, während bei weiteren Verfahren die Verjährung droht. Und am 10. August 2026 entschied das Oberlandesgericht Köln, dass erstmals eine Finanzbeamtin – Daniela P. aus Hamburg – wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht gestellt wird.

Bislang saßen vor allem diejenigen auf der Anklagebank, die sich am Staat bereichert haben sollen. Jetzt sitzt erstmals jemand dort, der für diesen Staat gearbeitet hat.


Was war Cum-Ex überhaupt?

Auf Aktien deutscher Unternehmen wird bei einer Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer einbehalten; wer anspruchsberechtigt ist, kann sie sich anrechnen oder erstatten lassen. Bei Cum-Ex wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag in extrem kurzen Abständen zwischen mehreren Beteiligten gehandelt – häufig verbunden mit Leerverkäufen und komplizierten Lieferketten. Dadurch entstand zeitweise der Eindruck, mehrere Beteiligte hätten dieselbe steuerbelastete Aktie besessen, sodass mehrere Steuerbescheinigungen beziehungsweise Erstattungsansprüche entstanden. Entscheidend: Die Steuer war nur einmal – teils überhaupt nicht in der beanspruchten Höhe – tatsächlich an den Staat abgeführt worden. Der Fiskus erstattete also Geld, das er nie erhalten hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2021 im ersten höchstrichterlichen Cum-Ex-Urteil, dass solche Geschäfte strafbare Steuerhinterziehung darstellen – das Narrativ, man habe lediglich eine Gesetzeslücke genutzt, trägt strafrechtlich nicht.

Cum-Ex funktionierte nicht in einem dunklen Hinterzimmer, sondern brauchte eine ganze Infrastruktur: Aktienhändler, Banken, Fonds, Investoren, Depotbanken, Steuerberater, spezialisierte Anwälte – und am Ende eine Finanzverwaltung,

die die Erstattung tatsächlich auszahlte.


Die Akteure: Vom Architekten zum Kronzeugen

Hanno Berger, einst selbst Finanzbeamter und Bankenprüfer, wechselte später die Seiten, wurde Steueranwalt und machte Cum-Ex-Strukturen auch für sehr vermögende Privatinvestoren zugänglich. Er beschrieb den damaligen Erfolg rückblickend so: „Man ist wie im Rausch" – innerhalb weniger Minuten hätten Investoren zweistellige Millionenbeträge bereitgestellt. Gerichte sahen ihn als mitverantwortlich für Steuerschäden im dreistelligen Millionenbereich; ihm selbst sollen rund 15 Millionen Euro zugeflossen sein. Im Mai 2026 wurde seine aus zwei rechtskräftigen Verurteilungen gebildete Gesamtstrafe auf zehn Jahre Haft festgesetzt – die bislang höchste im deutschen Cum-Ex-Komplex. Berger hält sich weiterhin für unschuldig, nennt sich ein „Bauernopfer" und hat nach Ausschöpfung aller deutschen Rechtsmittel Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.

Bergers früherer Partner Kai-Uwe Steck entschied sich dagegen zur Kooperation mit den Ermittlern und lieferte Einblicke in Strukturen, die von außen kaum zu rekonstruieren gewesen wären. 2025 verurteilte ihn das Landgericht Bonn zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung; die Staatsanwaltschaft wollte eine Haftstrafe erreichen, doch der Bundesgerichtshof lehnte die Revision im Juli 2026 ab und begründete dies ausdrücklich mit Stecks umfassender Hilfe bei der Aufklärung. Zwei einstige Partner, zwei gegensätzliche Ausgänge: Berger zehn Jahre Haft, Steck Bewährung – der Unterschied liegt vor allem darin, dass der eine bis heute die Rechtmäßigkeit der Geschäfte verteidigt, während der andere den Ermittlern half.

Auch die beratende Seite wurde strafrechtlich erfasst: Ulf Johannemann, früherer globaler Steuerchef der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, wurde 2024 in Frankfurt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil seine Beratung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften der inzwischen zusammengebrochenen Maple Bank – Steuererstattungen von rund 390 Millionen Euro betreffend – als Beihilfe gewertet wurde. Cum-Ex war erfolgreich, weil hochqualifizierte Spezialisten es entwickelten, handelten, finanzierten und juristisch absicherten – nicht, weil niemand verstand, was geschah.


Die Warburg-Affäre: Vom Steuerfall zur politischen Affäre

Die traditionsreiche Hamburger Privatbank M.M. Warburg & CO beteiligte sich ebenfalls an Cum-Ex-Geschäften.

Im Mittelpunkt stand Bankchef und Miteigentümer Christian Olearius. 2016 wurde für die Hamburger Steuerverwaltung

die Frage akut, ob bereits erstattete beziehungsweise verrechnete Kapitalertragsteuer zurückzufordern sei: rund 47 Millionen Euro für 2009, weitere rund 43 Millionen Euro für 2010 – zusammen rund 90 Millionen Euro.

Olearius, bestens vernetzt in Hamburgs Wirtschaft und Politik, suchte in dieser Situation politische Kontakte. Seine später beschlagnahmten Tagebücher dokumentieren Treffen unter anderem mit dem früheren Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs, dem früheren Innensenator Alfons Pawelczyk – und dem damaligen Ersten Bürgermeister Hamburgs, Olaf Scholz, den er 2016 und 2017 mehrfach traf. Nach den Tagebucheinträgen wurde dabei auch über die Steuerprobleme der Bank gesprochen; Scholz hat eine politische Einflussnahme stets zurückgewiesen.

Hier ist präzise Trennung nötig: Die Treffen sind belegt, der Kontakt zu Warburg ist belegt, die zeitliche Nähe zur Steuerentscheidung ist belegt. Eine politische Weisung von Scholz an die Finanzverwaltung ist dagegen bis heute nicht nachgewiesen.

Besonders aufschlussreich ist ein Vorgang vom November 2016: Scholz soll Olearius laut dessen Tagebuch geraten haben, ein Positionspapier der Bank ohne weitere Kommentierung an den damaligen Finanzsenator Peter Tschentscher weiterzuleiten. Olearius tat das, Tschentscher leitete es innerhalb der Verwaltung weiter, und kurz darauf verzichteten die Hamburger Behörden zunächst auf die Rückforderung der 47 Millionen Euro für 2009. Die Bundesregierung erklärt dazu, laut Hamburger Untersuchungsausschuss habe es dafür fachliche Gründe gegeben: unzureichende Beweislage und zu hohes Prozessrisiko zu diesem Zeitpunkt – eine tatsächlich eingetretene Verjährung habe nicht vorgelegen, und Warburg habe später sämtliche Cum-Ex-Beträge samt Millionenzinsen zurückgezahlt.

Zwei Bilder stehen damit nebeneinander: ein gut vernetzter Bankier, der mit dem Regierungschef spricht, ein Papier an den Finanzsenator schickt – woraufhin die Verwaltung auf die Rückforderung verzichtet. Oder: eine Fachverwaltung, die unabhängig davon eine vertretbare Entscheidung bei unsicherer Beweislage trifft. Welches Bild näherkommt, beschäftigt Politik und Ermittler seit Jahren.


Scholz und das Gedächtnis

Scholz räumte die Treffen mit Olearius ein, erklärte bei Befragungen aber wiederholt, sich an konkrete Gesprächsinhalte nicht erinnern zu können – wobei sich seine Erinnerung mit Bekanntwerden weiterer Treffen zunehmend verringerte. Oppositionspolitiker sprachen von selektivem Gedächtnisverlust. Der Hamburger Untersuchungsausschuss befragte Scholz mehrfach; die Mehrheit aus SPD und Grünen sah am Ende keine politische Einflussnahme, die Opposition blieb skeptisch. Ein Beweis, dass Scholz die Finanzverwaltung zugunsten Warburgs beeinflusst hat, wurde nicht gefunden – wer das heute als erwiesen behauptet, geht über die Beweislage hinaus. Ebenso legitim bleibt aber die politische Frage: Wie glaubwürdig ist es, dass ein Regierungschef einen von einem existenziellen Steuerproblem betroffenen, einflussreichen Bankier mehrfach empfängt, mit ihm darüber spricht – und sich später an zentrale Inhalte nicht mehr erinnert? Eine strafrechtliche Feststellung ist das nicht. Eine Frage politischer Glaubwürdigkeit sehr wohl.


Das Schließfach

Bei Ermittlungen stießen Behörden auf ein Bankschließfach des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs, der ebenfalls zu Olearius' Kontakten gehörte: 214.800 Euro Bargeld plus US-Dollar. Ein Zusammenhang mit Cum-Ex wurde nie nachgewiesen; Ende 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren gegen Kahrs mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Das Schließfach bleibt eine spektakuläre Randnotiz – aber kein Beweis für Bestechung.


Christian Olearius: kein Urteil, aber 40 Millionen Euro auf dem Spiel

Olearius' eigener Strafprozess begann 2023 in Bonn; die Staatsanwaltschaft warf ihm schwere Steuerhinterziehung in zahlreichen Fällen vor. 2024 wurde das Verfahren eingestellt, weil das Gericht ihn für dauerhaft verhandlungsunfähig hielt

– er wurde damit weder verurteilt noch freigesprochen, die Schuldfrage bleibt strafrechtlich offen und wird es voraussichtlich auch bleiben.

Der Bundesgerichtshof sorgte im März 2026 dennoch für eine Wendung: Die Staatsanwaltschaft will bei Olearius mehr als 40 Millionen Euro mutmaßlichen Tatlohn einziehen; das Landgericht Bonn hatte das zunächst abgelehnt, doch der BGH erklärte diese Ablehnung für rechtsfehlerhaft und ordnete eine erneute Prüfung durch eine andere Strafkammer an.

Die Einstellung des Strafprozesses selbst bleibt bestehen – es entsteht die ungewöhnliche Situation: keine Verurteilung, aber möglicherweise die Einziehung von mehr als 40 Millionen Euro.


Jetzt: Daniela P. – erstmals eine Finanzbeamtin auf der Anklagebank

Die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. war für den Steuerfall der Warburg Bank zuständig. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ab 2016 einen Plan verfolgt zu haben, die Bank vor der Rückforderung zu schützen,

und Vorgesetzte dabei teils unvollständig oder falsch informiert zu haben – gestützt unter anderem auf Steuerunterlagen, Bankvermerke, Zeugenaussagen und die Olearius-Tagebücher. Die 595-seitige Anklageschrift ist entsprechend umfangreich. Daniela P. bestreitet die Vorwürfe; ihre Verteidigung argumentiert, ihre Einschätzung habe der damaligen Rechts- und Beweislage entsprochen und die Entscheidung wäre auch ohne sie nicht anders ausgefallen.

Das Landgericht Bonn sah zunächst keinen ausreichenden Tatverdacht und lehnte im März 2026 die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein – und am 10. August 2026 kam die Wende:

Das Oberlandesgericht Köln ließ die Anklage zu. Damit wird Daniela P. nach aktuellem Stand die erste Vertreterin des Staates, die im Cum-Ex-Komplex wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht steht. Auch hier gilt: Eine zugelassene Anklage ist keine Verurteilung, für Daniela P. gilt die Unschuldsvermutung. Aber der Vorgang ist historisch.

Besonders belastend könnte eine private Nachricht werden: Nach den Ermittlungen soll Daniela P. einer Freundin nach der Entscheidung von 2016 sinngemäß mitgeteilt haben, ihr „teuflischer Plan" habe funktioniert. Die Staatsanwaltschaft liest darin ein mögliches Indiz dafür, dass es ihr tatsächlich um die Verhinderung der Rückforderung ging; die Verteidigung weist diese Interpretation zurück. Genau darüber muss nun ein Gericht entscheiden – und dieser Prozess könnte politisch unangenehmer werden als jeder Untersuchungsausschuss, weil ein Strafgericht Zeugen laden, Unterlagen bewerten, Kommunikation rekonstruieren und Kontakte zwischen Bank, Verwaltung und Politik unter strafprozessualen Regeln untersuchen kann.

Ein wichtiges Gegenargument bleibt dabei bestehen: Die damalige Entscheidung der Hamburger Finanzverwaltung war nicht derart offensichtlich rechtswidrig, dass jeder Fachmann sie so einordnete. Auch der damals zuständige Kölner

Cum-Ex-Staatsanwalt soll laut Aussagen im Hamburger Untersuchungsausschuss die zurückhaltende Linie von 2016 angesichts der damals noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen für nachvollziehbar gehalten haben. S

ollte Daniela P. verurteilt werden, müsste das Gericht deshalb nicht nur eine falsche fachliche Einschätzung feststellen, sondern ihr einen strafrechtlich relevanten Vorsatz beziehungsweise eine Beihilfehandlung nachweisen – genau das macht den kommenden Prozess so bedeutsam.


Drei Formen staatlichen Versagens

Cum-Ex offenbart mindestens drei unterschiedliche Ebenen: Erstens erkannte der Staat das System über Jahre viel zu spät. Zweitens ließ er sich wiederholt Geld erstatten, das er selbst nie erhalten hatte – die Kontrollsysteme von Banken, Depotstellen und Finanzämtern waren nicht darauf ausgelegt, komplexe Handelsketten zuverlässig abzugleichen.

Drittens dauert die strafrechtliche Aufarbeitung inzwischen länger als die eigentliche Hochphase des Betrugs selbst:

rund 1.800 Beschuldigte im Mai 2026, aber nur 40 Angeklagte und 24 Verurteilte.

Hinzu kommt ein drohendes Verjährungsproblem: Das nordrhein-westfälische Justizministerium warnte 2026, dass acht Verfahren ganz oder teilweise von Verjährung bedroht seien; Behörden versuchen, sie mit den verfügbaren rechtlichen Mitteln zu unterbrechen. Ein Betrug, der den Staat Milliarden kostete, ist damit inzwischen so alt geworden, dass bei

Teilen der Aufarbeitung die Uhr abläuft – während gleichzeitig noch Hunderte bis Tausende Beschuldigte Gegenstand laufender Ermittlungen sind.


Die Chefermittlerin gibt auf

Eine der zentralen Personen der strafrechtlichen Aufarbeitung, die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, verließ 2024 die Staatsanwaltschaft – nicht für eine Kanzlei oder Bank, sondern um bei der Bürgerbewegung Finanzwende weiterzuarbeiten. Ihre Begründung war scharfe Kritik am System: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."

Im Mai 2026 warnte sie erneut, das Entdeckungsrisiko für komplexe Finanzkriminalität sei weiterhin gering und die staatlichen Strukturen seien nicht ausreichend verändert worden – ihre persönliche Einschätzung, keine gerichtliche Feststellung, aber die einer Ermittlerin, die das System jahrelang von innen sah.


Cum-Cum: das verwandte, weniger bekannte Modell

Neben Cum-Ex laufen 2026 umfangreiche Prüfungen zu Cum-Cum-Geschäften: Dabei wurden Aktien ausländischer Anleger rund um den Dividendenstichtag vorübergehend an inländische Institute übertragen, um deutsche Kapitalertragsteuer zu vermeiden oder sich steuerliche Vorteile zu verschaffen – ein anderes System als Cum-Ex, aber Ausdruck derselben Grundgeschichte: einer Finanzindustrie, die systematisch Unterschiede zwischen Steuerrecht, Handelsabwicklung und internationaler Eigentümerstruktur ausnutzte. Cum-Ex war die spektakulärste Variante, nicht zwingend die letzte.


Die Chronologie

Anfang der 2000er: Die Strukturen entstehen, aus denen später die großen Cum-Ex-Geschäfte hervorgehen; Spezialisten wie Hanno Berger machen sie für Banken, Fonds und vermögende Investoren attraktiv.

Etwa 2005–2011/2012: Hochphase des Geschäfts; Schätzungen gehen allein für Deutschland von mindestens rund zehn Milliarden Euro Schaden aus.

2012: Gesetzliche und technische Änderungen beenden das klassische Modell in seiner bisherigen Form; erste Ermittlungen gegen zentrale Akteure beginnen.

2013/2014: Staatsanwaltschaften, insbesondere in Köln, intensivieren ihre Ermittlungen; Anne Brorhilker wird zur zentralen Ermittlerin.

2016: Die Warburg-Affäre wird politisch brisant – Hamburg beschäftigt sich mit rund 47 Millionen Euro aus dem Jahr 2009, Olearius sucht Kontakte zu Politikern, trifft Scholz; die Verwaltung verzichtet zunächst auf die Rückforderung.

2017: Weitere Steuerforderungen; Bundesbehörden schalten sich stärker ein, die Ansprüche werden weiterverfolgt.

2020: Erster großer Cum-Ex-Prozess und wegweisendes Urteil vor dem Landgericht Bonn.

2021: Der Bundesgerichtshof bestätigt erstmals höchstrichterlich: Cum-Ex-Konstruktionen sind strafbare Steuerhinterziehung.

2021–2025: Der Hamburger Untersuchungsausschuss arbeitet die Warburg-Vorgänge auf; die Mehrheit findet keinen Beleg für politische Einflussnahme, die Opposition bleibt skeptisch.

2022: Hanno Berger wird aus der Schweiz ausgeliefert und später zu langen Haftstrafen verurteilt.

2023: Der Strafprozess gegen Olearius beginnt; im Bundestag scheitert die Einsetzung eines weiteren

Cum-Ex-Untersuchungsausschusses aus verfassungsrechtlichen Gründen.

2024: Olearius' Prozess wird wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt; Anne Brorhilker verlässt die Staatsanwaltschaft und übt scharfe Kritik; Ende 2024 wird das Verfahren gegen Johannes Kahrs eingestellt.

2025: Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort an den Bundestag die Hamburger Behörden und Scholz: keine nachgewiesene Einflussnahme, keine eingetretene Verjährung, vollständige Rückzahlung durch Warburg.

März 2026: Der BGH ordnet eine erneute Prüfung der Vermögenseinziehung bei Olearius (über 40 Millionen Euro) an.

Mai 2026: Hanno Berger erhält seine Gesamtstrafe von zehn Jahren; rund 1.800 Beschuldigte stehen weiterhin nur

24 Verurteilten gegenüber.

Juli 2026: Der BGH bestätigt die Bewährungsstrafe für Kronzeuge Kai-Uwe Steck.

10. August 2026: Das Oberlandesgericht Köln lässt die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. zu

– die nächste Phase beginnt.


Korruption oder institutionelles Versagen?

Es gibt bislang keinen Beweis für eine große politische Cum-Ex-Verschwörung in Hamburg: keinen belegten Auftrag von Scholz, Warburg zu verschonen, keine nachgewiesene Bestechung von Kahrs, keine gerichtliche Feststellung, dass Tschentscher zugunsten der Bank eingegriffen hätte, und noch keine Verurteilung von Daniela P. Das muss klar gesagt werden. Ebenso unbefriedigend wäre es aber, deshalb zu behaupten, es gebe keine offenen Fragen mehr. Objektiv geschah Folgendes: Ein einflussreicher Bankier mit einem massiven Steuerproblem suchte politische Kontakte, traf den Regierungschef, übermittelte Unterlagen an den Finanzsenator; die Verwaltung entschied zunächst gegen eine sofortige Rückforderung; der Regierungschef konnte sich später an wesentliche Gesprächsinhalte nicht mehr erinnern; und nun hält ein Oberlandesgericht den Verdacht für ausreichend, dass ausgerechnet die zuständige Finanzbeamtin dazu beigetragen haben könnte, die Bank vor einer Rückforderung von rund 90 Millionen Euro zu schützen. Das beweist keine politische Einflussnahme. Aber es macht die Frage danach alles andere als erledigt.


Die eigentlich größere Geschichte

Man kann Cum-Ex als Geschichte gieriger Banker erzählen – dann ist es ein Finanzskandal. Man kann sie über die

Anwälte erzählen, die Konstruktionen absicherten – dann ist es ein Skandal der Beraterbranche. Man kann sie über Scholz und Olearius erzählen – dann wird sie zur politischen Affäre. Die vielleicht größere Geschichte liegt aber woanders:

Wie schafft es ein hochentwickelter Staat, Milliarden an Menschen auszuzahlen, die darauf keinen Anspruch haben

– und benötigt anschließend mehr als ein Jahrzehnt, um einen Bruchteil der Verantwortlichen rechtskräftig zu verurteilen?

In einem Sozialstaat wird um jeden falsch ausgezahlten Bürgergeldbetrag gestritten, Finanzämter vollstrecken wegen kleiner Forderungen, Unternehmen müssen Belege jahrelang aufbewahren. Bei einem der größten organisierten Angriffe auf die deutsche Staatskasse stehen 2026 noch immer rund 1.800 Beschuldigte einigen Dutzend Verurteilten gegenüber. Das ist kein Beweis einer Verschwörung – aber ein bemerkenswertes Bild staatlicher Durchsetzungsfähigkeit.

Und genau deshalb ist der Prozess gegen Daniela P. so bedeutend. Vielleicht bestätigt sich ihre Verteidigung vollständig, vielleicht war ihre Entscheidung fachlich vertretbar, vielleicht wird sie freigesprochen.

Aber erstmals wird ein Strafgericht detailliert untersuchen, ob eine Vertreterin des Staates selbst einer Bank geholfen haben könnte, Cum-Ex-Gelder zunächst nicht zurückzahlen zu müssen. Damit überschreitet der Skandal eine symbolische Grenze: von der Finanzindustrie

über die Politik in die Finanzverwaltung selbst.


Am Anfang stand die Frage: Wer hat das Geld genommen? Heute lautet sie: Wer hat es möglich gemacht

– und warum war es so schwer, es zurückzuholen? Und falls sich der Verdacht gegen Daniela P. bestätigen sollte,

entsteht zwangsläufig die nächste Frage: Tat sie das allein?


Stand: August 2026. Bei laufenden oder noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung. Insbesondere ist die Zulassung einer Anklage gegen Daniela P. keine Feststellung ihrer Schuld.

Für eine Einflussnahme Olaf Scholz' auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank wurde bislang kein belastbarer Beweis festgestellt. Das Strafverfahren gegen Christian Olearius wurde wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt; seine Schuldfrage blieb damit offen.


Quellen (Auswahl): tagesschau.de/WDR (Investigativ); Bundesgerichtshof (Pressemitteilungen und Urteile); Deutscher Bundestag (Antwort auf Große Anfrage, Textarchiv); Legal Tribune Online; Reuters; Handelsblatt; DIE WELT.

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