
Der Fall Collien Fernandes: Opfer, Medienkampagne oder politischer Brandbeschleuniger?

KI generiertes Bild - Symbolbild
Der Fall Collien Fernandes: Chronologie, Vorwürfe, die Rolle der NGO
Wie aus privaten Vorwürfen binnen Stunden eine bundesweite Debatte über Deepfakes, digitale Gewalt und ein neues Gesetz wurde – und warum ein Gericht Monate später einen zentralen Teil der medialen Erzählung stoppte. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
1. Die Ausgangslage: zwei Karrieren, eine Ehe, eine Trennung
Collien Monica Fernandes (44, geboren am 26. September 1981 in Hamburg) ist Moderatorin und Schauspielerin, bekannt unter anderem aus „Viva", „Traumschiff" und der Comedy-Serie „jerks.". Christian Ulmen (50) ist Schauspieler, Entertainer und Produzent, bekannt unter anderem aus „jerks." und dem Weimarer „Tatort". Beide lernten sich 2010 bei Dreharbeiten zur Serie „Snobs" kennen, heirateten am 22. Juni 2011 und bekamen im April 2012 eine gemeinsame Tochter. 2023 zog die Familie von Potsdam nach Mallorca. Im September 2025 gaben Fernandes und Ulmen ihre Trennung bekannt, im März 2026 wurde die Scheidung vollzogen. Seither tritt Fernandes öffentlich unter dem Namen Collien Monica Fernandes auf, ohne den Namenszusatz „Ulmen".
2. Die Vorgeschichte: 2023 und die erste, zunächst folgenlose Anzeige
Bereits im Januar 2023 kam es laut Medienberichten in Mallorca zu einem Streit zwischen Ulmen und Fernandes, in dessen Folge Ulmen zeitweise festgenommen wurde; nach Darstellung von Ulmens Anwalt Christian Schertz wurde im Zuge desselben Vorfalls auch Fernandes festgenommen, die Behörden seien von „beidseitigen Verfehlungen" ausgegangen. Gegen Ulmen wurde damals wegen des Verdachts auf häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt ermittelt; Fernandes entschied sich nach Darstellung ihres Umfelds jedoch, das Verfahren nicht weiterzuverfolgen.
2024 erstattete Fernandes zudem Anzeige gegen Unbekannt wegen digitaler Gewalt – im Zusammenhang mit seit Jahren im Netz kursierenden gefälschten sexualisierten Bildern von ihr. Die zuständige Staatsanwaltschaft Itzehoe stellte dieses Verfahren zunächst ein.
3. März 2026: Der Spiegel-Bericht und Fernandes' öffentliche Vorwürfe
Am 21. März 2026 veröffentlichte der Spiegel eine Titelgeschichte über die Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann, überschrieben mit dem Zitat „Du hast mich virtuell vergewaltigt". Der Bericht warf Ulmen unter anderem vor, über Jahre hinweg unter Fernandes' Namen Fake-Profile in sozialen Netzwerken betrieben, darüber Kontakt zu Männern – teils aus ihrem beruflichen Umfeld – aufgenommen und pornografische Darstellungen verbreitet zu haben, die den Eindruck erweckten, sie zeigten Fernandes. Daneben erhob der Bericht Vorwürfe körperlicher Gewalt.
Bereits am Folgetag griff die Tagesschau den Fall auf; Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sprach öffentlich über härtere Strafen und bestehende Schutzlücken, zahlreiche Politikerinnen und Prominente solidarisierten sich. In der frühen Berichterstattung vermischte sich dabei ein länger bekannter Sachverhalt – die seit Jahren kursierenden gefälschten Bilder – mit dem neuen, spezifischeren Vorwurf gegen Ulmen. Die Tagesschau schrieb zunächst, ihm werde die Verbreitung von „Deepfake-Pornos" vorgeworfen, und musste dies später präzisieren: Laut Fernandes ging es um Fake-Profile und die Verbreitung pornografischer Darstellungen – nicht zwingend um von Ulmen selbst hergestellte Deepfake-Videos.
Am Abend des Berichts schrieb Fernandes bei Instagram, es gebe „Bilder meiner blauen Flecken" – ein Verweis auf die miterhobenen Vorwürfe körperlicher Gewalt.
4. Ulmens Reaktion: Schweigen, dann eine Gegendarstellung über den Anwalt
Ulmen selbst äußerte sich zunächst nicht öffentlich. Sein Medienanwalt Christian Schertz (Kanzlei Schertz Bergmann) kündigte rechtliche Schritte gegen den Spiegel an und bezeichnete die Berichterstattung als „aus mehreren Gründen rechtswidrig", da „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung" verbreitet würden.
Ende März bezog Schertz erstmals inhaltlich Stellung. Konkret erklärte er: „Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet." Ein entsprechender Vorwurf werde, so Schertz, „nach derzeitiger Kenntnis" auch gar nicht erhoben, weshalb die Geschehnisse mit der aktuellen Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie in keinem Zusammenhang stünden. Zu den Gewaltvorwürfen erklärte Schertz, es sei „zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten" gekommen; stattdessen sei es zu „körperlicher Gewalt an unserem Mandanten" gekommen, der eine Verletzung am Hals aufgewiesen habe.
Anfang April reichte Ulmen über Schertz Bergmann bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Spiegel ein, gerichtet gegen drei zentrale Aspekte der Berichterstattung. Der Antrag wurde dem Spiegel am 1. April mit Frist zur Stellungnahme zugestellt.
5. Der Streit um eine Anwalts-Mail und das iPad
Ein Nebenschauplatz des Verfahrens betraf eine Mail, die Ulmen an seinen Strafverteidiger geschrieben hatte. Der Spiegel hatte aus dieser Mail zitiert und die Passagen als Beleg für die Vorwürfe gegen Ulmen präsentiert. Nach Recherchen von Legal Tribune Online räumte Fernandes in einer eidesstattlichen Versicherung ein, die Mail auf Ulmens iPad gefunden und an den Spiegel weitergegeben zu haben. Ulmen behauptete daraufhin, sein iPad sei durch einen nur ihm bekannten Code gesperrt gewesen und Fernandes habe diesen ausgespäht; Fernandes bestritt dies und erklärte, das Gerät sei nicht gesichert gewesen. Der Vorgang warf zusätzlich die presserechtliche Frage auf, ob ein öffentliches Interesse am Fall die Zitierung vertraulicher Kommunikation zwischen einem Mandanten und seinem Strafverteidiger rechtfertigen kann.
6. Die strafrechtlichen Ermittlungen: zwei Verfahren, zwei Orte
Nach erneuter Prüfung der aktuellen Medienberichte nahm die Staatsanwaltschaft Itzehoe Ende März 2026 das 2024 zunächst eingestellte Verfahren wieder auf und sah nun einen Anfangsverdacht gegen Ulmen wegen Nachstellung (Stalking) im Zusammenhang mit den Fake-Profilen. Zuvor hatte Fernandes' Anwältin Christina Clemm der Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein öffentlich Untätigkeit vorgeworfen.
Daneben ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen des Verdachts der Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt – ein Verfahren, das auf die frühere gemeinsame Zeit der Familie in Potsdam zurückgeht. In beiden Verfahren gilt für Ulmen die Unschuldsvermutung.
Parallel hatte Fernandes auch in Spanien Anzeige erstattet, beim zuständigen Gericht in Palma de Mallorca, unter anderem wegen Identitätsdiebstahls, öffentlicher Verleumdung und Körperverletzung. Dieses Verfahren wurde später ausgesetzt, weil nach Angaben von Ulmens Anwalt eine „wesentliche qualifizierte Voraussetzung" fehlte – konkret eine notwendige Erklärung Fernandes' vor einem spanischen Notar, die nicht abgegeben worden sei.
7. Die Rolle der NGOs: HateAid und die politische Mobilisierung
Collien Fernandes arbeitet bereits seit Jahren mit der NGO HateAid zusammen, die sich für Betroffene digitaler Gewalt einsetzt – unter anderem bei einer Kampagne gegen Face-Swap-Apps im Jahr 2023. HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg erklärte öffentlich, von den Vorwürfen gegen Ulmen bereits Monate vor deren Veröffentlichung gewusst zu haben – zu einer Zeit, als HateAid im Oktober 2025 mit Justizministerin Hubig über digitale und bildbasierte sexualisierte Gewalt sprach. HateAid selbst äußerte sich offen dazu, die durch den Fall entstandene öffentliche Empörung politisch nutzen zu wollen, und weist zugleich den Vorwurf zurück, den Fall instrumentalisiert zu haben – die eigene politische Arbeit zu digitaler Gewalt habe bereits lange vor Fernandes' Vorwürfen begonnen.
Nach der Veröffentlichung reagierten die Publizistin und Aktivistin Kristina Lunz, die Menschenrechtsaktivistin und Journalistin Düzen Tekkal sowie die Grünen-Politikerin Ricarda Lang. Sie initiierten gemeinsam mit rund 250 prominenten Frauen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien – darunter SPD-Chefin und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, Grünen-Chefin Franziska Brantner, Carolin Kebekus, Veronica Ferres, Maria Furtwängler, Natalia Wörner, Annette Frier und Cathy Hummels – den Zehn-Punkte-Forderungskatalog „In Solidarität mit Collien Fernandes – 10 Forderungen an die Bundesregierung". Kernforderungen: die Strafbarkeit der Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes, eine stärkere Plattformregulierung, die Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein" beziehungsweise der Zustimmung zu jeder sexuellen Handlung im Strafrecht, die Strafbarkeit heimlicher Nacktaufnahmen sowie die Aufnahme von Femiziden als eigener Straftatbestand.
Über die Kampagnenplattform WeAct des Vereins Campact sammelte die Petition mehr als 336.000 Unterschriften.
8. Die politische Reaktion: ein Gesetzentwurf binnen Wochen
Nur einen Tag nach dem Spiegel-Bericht erklärte das Bundesjustizministerium den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt für „praktisch fertig". Am 17. April 2026 stellte Ministerin Hubig den Entwurf offiziell vor. Er sieht neue Straftatbestände für digitale Gewalt vor, die Strafbarkeit bestimmter Deepfakes, eine erleichterte Identifizierung anonymer Nutzer sowie gerichtlich anordenbare Account-Sperren. Das Vorhaben stand bereits vor dem Fall Fernandes/Ulmen auf der politischen Agenda; der Fall wirkte jedoch als politischer Beschleuniger und als moralische Legitimation für ein zügiges Vorgehen.
9. Fernandes in der Öffentlichkeit: Talkshow-Auftritt und Kritik daran
Fernandes trat unter anderem gemeinsam mit Justizministerin Hubig in der ARD-Talkshow „Caren Miosga" auf, um über besseren Schutz für Frauen zu sprechen. Ulmens Anwalt Schertz kritisierte diesen Auftritt scharf als einseitig, da weder Ulmen noch seine Seite in der Sendung zu Wort gekommen seien; er warf dem NDR und der Redaktion der Sendung ein einseitiges Vorgehen vor.
10. Ein zurückgezogenes Interview: Ulmens abgesagtes „Zeit"-Gespräch
Nach Berichten der Wochenzeitung Die Zeit traf sich Ulmen Ende März 2026 – kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe – auf Mallorca zu einem rund fünfstündigen Gespräch mit Journalisten der Zeit; sein Medienanwalt Schertz war demnach anwesend und wurde später gesondert in Berlin befragt. Ulmen soll dabei ausführlich Stellung genommen haben. Später gab er die Zitate aus diesem Gespräch jedoch nicht zur Veröffentlichung frei, sodass ein öffentliches, ausführliches Ulmen-Interview zu den Vorwürfen bislang nicht vorliegt.
11. Juni 2026: Das Gerichtsurteil und seine Grenzen
Am 22. Juni 2026 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, dass der Spiegel nicht länger den Eindruck erwecken darf, Ulmen habe pornografische Deepfake-Videos seiner Ex-Frau selbst hergestellt oder verbreitet. Das Gericht begründete dies mit einem fehlenden „Mindestbestand an Beweistatsachen" und stellte fest, dass der ursprüngliche Artikel bei durchschnittlichen Lesern genau diesen – nicht ausreichend belegten – Eindruck erweckt hatte. Legal Tribune Online kritisierte in diesem Zusammenhang, der Spiegel habe den Einzelfall und die allgemeine gesellschaftliche Deepfake-Debatte redaktionell so eng miteinander verwoben, dass diese Verknüpfung beim Publikum hängengeblieben sei, obwohl sie so nicht belegt war.
Wichtig für die Einordnung: Das Urteil entkräftet damit ausdrücklich nur den spezifischen Vorwurf der Video-Herstellung beziehungsweise -Verbreitung durch Ulmen selbst. Als weiterhin berichtbar gilt nach dem Urteil, dass Ulmen Fake-Profile unter Fernandes' Namen eingerichtet, darüber sexuelle Kontakte unterhalten, pornografische Videos ähnlich aussehender Frauen versandt und Deepfake-Fotos von Fernandes verbreitet haben soll. Auch über die Vorwürfe körperlicher Gewalt darf weiterberichtet werden. Für Ulmen gilt in allen offenen Punkten die Unschuldsvermutung.
12. Juni 2026: Die Petitionsübergabe vor dem Bundestag
Am 24. Juni 2026 wurde die Petition mit inzwischen mehr als 336.000 Unterschriften vor dem Reichstagsgebäude an die Fraktionsspitzen von SPD (Matthias Miersch, Dagmar Schmidt), Grünen (Katharina Dröge, Britta Haßelmann) und Linke (Kathrin Gebel) übergeben. Collien Fernandes nahm nach eigenen Angaben spontan an der Übergabe teil.
Bei diesem Anlass erinnerte sie an die vorangegangenen Wochen mit Demonstrationen und sagte laut übereinstimmenden Medienberichten sinngemäß, die vielen Frauen seien auf die Straße gegangen, weil digitale Gewalt ihre Realität sei. Zur Kritik, die öffentliche Reaktion sei überzogen, erklärte sie, solange dies von „Tätern und ihren Anwälten" als „unverhältnismäßige Hysterie" abgetan werde, müsse man „laut bleiben, wütend bleiben". Sie verwies zudem darauf, dass jede der zehn Forderungen der Petition bereits in einem oder mehreren anderen Ländern umgesetzt sei, und fragte, warum das nicht auch in Deutschland gelinge.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch erklärte nach der Übergabe, bestehende Gesetzeslücken müssten geschlossen werden.
13. Nach dem Urteil: Das Narrativ lebt fort
Trotz des OLG-Urteils vom 22. Juni hielt sich die ursprüngliche, weitergehende Version der Geschichte in Teilen der Öffentlichkeit. Noch am 26. Juni – vier Tage nach dem OLG-Beschluss – beschrieb Campact in einem eigenen Artikel unverändert, Ulmen habe sexualisierte Deepfakes „erstellt und verbreitet". Das zeigt exemplarisch, wie schwer sich ein einmal etabliertes mediales Narrativ auch nach einer gerichtlichen Korrektur wieder einfangen lässt.
14. August 2026: Der Konflikt um die gemeinsame Tochter
Auch privat ist die Auseinandersetzung nicht beigelegt. Im August 2026 berichtete Fernandes öffentlich, ihre gemeinsame Tochter mit Ulmen habe seit Wochen den Kontakt zu ihr abgebrochen; dem sei nach ihrer Darstellung ein Gespräch mit Christian Ulmen vorausgegangen. Kurz darauf äußerte sich das Kindermädchen der Tochter erstmals öffentlich in einem RTL-Interview – mit einer Darstellung, die dem Bericht von Fernandes teilweise widersprach. Fernandes reagierte darauf mit einem Instagram-Beitrag, in dem sie erklärte, warum sie die Vorwürfe gegen Ulmen überhaupt öffentlich gemacht habe: Die mutmaßlichen Taten ihres Ex-Mannes hätten ihr eigenes Bild in der Öffentlichkeit maßgeblich beeinflusst. In diesem Zusammenhang berichtete sie außerdem erstmals ausführlicher, seit Wochen Morddrohungen von unbekannten Männern zu erhalten, gegen die sie inzwischen rechtlich vorgehe.
Über die Gründe für den Kontaktabbruch der Tochter gibt es unterschiedliche Darstellungen; belastbare, unabhängig verifizierte Fakten liegen dazu öffentlich nicht vor.
15. Zusammenfassung: Was ist gesichert, was ist strittig?
Gesichert beziehungsweise unstrittig:
- Fernandes hat öffentlich und in mehreren Verfahren (Spanien, Deutschland) Vorwürfe gegen Ulmen erhoben, die von Fake-Profilen über die Verbreitung pornografischer Darstellungen bis zu körperlicher Gewalt reichen.
- Gegen Ulmen laufen in Deutschland mindestens zwei staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren (Itzehoe wegen Nachstellung, Potsdam wegen Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt); ein Verfahren in Spanien ist ausgesetzt.
- Der Fall hat eine breite politische und zivilgesellschaftliche Mobilisierung ausgelöst (Petition mit über 336.000 Unterschriften, Demonstrationen, prominente Unterstützerinnen) und einen bereits in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt beschleunigt.
- Ein Gericht (OLG Hamburg) hat den spezifischen Vorwurf, Ulmen habe selbst Deepfake-Pornovideos hergestellt oder verbreitet, presserechtlich als nicht ausreichend belegt eingestuft und dem Spiegel diese konkrete Darstellung untersagt.
Weiterhin strittig beziehungsweise unter Ermittlung, mit fortbestehender Unschuldsvermutung für Ulmen:
- Die Vorwürfe zu Fake-Profilen, zur Verbreitung pornografischer Darstellungen und zu Deepfake-Fotos.
- Die Vorwürfe körperlicher Gewalt (Ulmens Seite behauptet umgekehrt, selbst Opfer einer Gewalthandlung mit einer Halsverletzung geworden zu sein).
- Die Umstände des Streits von Januar 2023 auf Mallorca.
- Die Gründe für den Kontaktabbruch der gemeinsamen Tochter im Sommer 2026.
Quellen
- Der Spiegel: Titelgeschichte „Du hast mich virtuell vergewaltigt", 21. März 2026 (Primärquelle der ursprünglichen Vorwürfe; presserechtlich in Teilen später eingeschränkt, siehe OLG Hamburg unten)
- Wikipedia (englisch): „Collien Fernandes" und „Christian Ulmen" (Biografische Eckdaten, gerichtliche Anzeige in Palma)
- 20 Minuten: „Ulmen fordert Unterlassung: Spiegel soll Berichterstattung stoppen" – 20min.ch/story/ulmen-fordert-unterlassung-spiegel-soll-berichterstattung-stoppen-103539402
- Tagesspiegel: „Ulmen geht gegen Spiegel-Bericht vor: Anwalt widerspricht 'einseitigen Gewalthandlungen' und berichtet über Festnahme von Fernandes" (01.04.2026) – tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/ulmen-geht-gegen-spiegel-bericht-vor...-15409273.html
- Tagesspiegel: „Fall Collien Fernandes: Christian Ulmen soll 'Zeit'-Interview zurückgezogen haben" (03.06.2026) – tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/fall-collien-fernandes...-15673616.html
- Legal Tribune Online (LTO): „Prozess gegen Spiegel: Jetzt streitet Ulmen Gewaltvorwürfe ab" (30.04.2026) – lto.de/recht/hintergruende/h/christian-ulmen-collien-fernandes-spiegel-deepfake-gewalt
- WEB.DE: „Ulmen wehrt sich gegen Deepfake-Vorwürfe" (27.03.2026, wörtliche Schertz-Zitate) – web.de/magazine/unterhaltung/stars/ulmen-wehrt-deepfake-vorwuerfe-42060716
- Newsroom.de: „Ermittlungen gegen Christian Ulmen wegen digitaler Gewalt – Anwalt Christian Schertz widerspricht Vorwürfen" (30.03.2026, u. a. Caren-Miosga-Kritik) – newsroom.de/news/aktuelle-meldungen/vermischtes-3/ermittlungen-gegen-christian-ulmen...
- Mind-Verse: „Reaktionen auf Vorwürfe gegen Christian Ulmen und die Wiederaufnahme der Ermittlungen" (29.03.2026) – mind-verse.de/news/reaktionen-vorwuerfe-christian-ulmen-ermittlungen-wiederaufnahme
- Campact: „Mit Collien Fernandes gegen männliche Gewalt" (26.06.2026, Petitionsübergabe, Initiatorinnen) – campact.de/blog/2026/06/mit-collien-fernandes-gegen-maennliche-gewalt
- Beck-aktuell: „Gewalt gegen Frauen: Petition mit Zehn-Punkte-Katalog übergeben" (25.06.2026, Zitate Fernandes und Miersch) – beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsgeschehen/gewalt-gegen-frauen-petition-uebergabe-collien-fernandes-2026-06-25
- L'essentiel: „Petition gegen Gewalt an Frauen: 336.000 Unterschriften an Bundestag übergeben" (25.06.2026) – lessentiel.lu/de/story/berlin-petition-gegen-gewalt-an-frauen-an-bundestag-uebergeben-103590366
- Abendzeitung München / trend magazin: „Vor dem Bundestag: Collien Fernandes übergibt Forderungskatalog" (25.06.2026)
- t-online: „Streit um Christian Ulmen: Collien Fernandes geht gegen Drohungen vor" (10.08.2026, Morddrohungen, Kindermädchen-Interview, Instagram-Statement) – t-online.de/unterhaltung/stars/id_101381686/streit-um-christian-ulmen-collien-fernandes-geht-gegen-drohungen-vor.html
Hinweis zu den Beiträgen
Soweit nicht anders gekennzeichnet, wurden die auf Berichtssache.de veröffentlichten Beiträge von Holger H. Hohlfeld verfasst.
Die Beiträge beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, offiziellen Dokumenten, Büchern, Presse- und Medienberichten sowie eigenen Recherchen und Einordnungen. Quellen und weiterführende Verweise werden – soweit für das jeweilige Thema relevant – innerhalb der Beiträge angegeben.
Autor: Holger H. Hohlfeld · © 2026 Berichtssache.de – Alle Rechte vorbehalten.
Beiträge der Kategorien Kommentar oder vergleichbarer Formate können persönliche Bewertungen, Schlussfolgerungen und Einordnungen des Autors enthalten.

