Ex-BND-Chef August Hanning:

Die PNB Banka, eine Millionenklage und eine gepfändete Pension


KI generiertes Bild - Symbolbild

Ex-BND-Chef August Hanning:

Die Bank in Riga, die Millionenklage und die gepfändete Pension


Der frühere BND-Präsident wurde am 6. Oktober 2026 wegen Spionageverdachts festgenommen und sitzt seit dem 7. Oktober in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchten Landesverrat vor. Er soll über Jahre geheime BND-Unterlagen gekauft haben. In Lettland läuft gegen ihn zudem eine Schadensersatzklage über 32 Millionen Euro.


7. Okt. 2026 · @Holger H. Hohlfeld


Der frühere BND-Präsident August Hanning sitzt seit dem 7. Oktober 2026 in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe setzte den Haftbefehl gegen den 80-Jährigen in Vollzug, einen Tag nach seiner Festnahme in Nordrhein-Westfalen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor.

Hanning, geboren im Februar 1946 im westfälischen Nordwalde, leitete den Bundesnachrichtendienst von 1998 bis 2005. Danach war er bis 2009 Staatssekretär im Bundesinnenministerium, anschließend wurde er in den einstweiligen Ruhestand versetzt und arbeitete als Berater.



Mit der Festnahme rückt ein Vorgang in den Blick, der seit Jahren vor einem Gericht in Riga verhandelt wird: Hannings Mandat im Aufsichtsrat der lettischen PNB Banka. Nach dem Zusammenbruch der Bank 2019 verklagte der Insolvenzverwalter ihn und weitere frühere Verantwortliche auf rund 32 Millionen Euro Schadensersatz. Ob die daraus entstandenen finanziellen Belastungen mit den Spionagevorwürfen zusammenhängen, ist nach den bisher veröffentlichten Angaben offen. Für Hanning und den mitbeschuldigten früheren Büroleiter gilt die Unschuldsvermutung.


Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft begann der Vorgang im Frühjahr 2010. Damals sollen Hanning und sein früherer Büroleiter Manfred D. vereinbart haben, dass D. ihm fortlaufend Informationen aus dem BND beschafft. Hanning soll diese für seine private Beratertätigkeit gewinnbringend verwertet haben.

Laut Bundesanwaltschaft stellte D. ihm zumindest bis Juni 2022 gegen Bezahlung fast 2.000 Dokumente zur Verfügung, darunter häufig als Verschlusssache eingestufte Unterlagen für die Leitungsebene. D. war bereits während Hannings Amtszeit dessen Büroleiter und übte diese Funktion auch unter späteren BND-Präsidenten aus. Bis März 2026 war er in leitenden Positionen tätig und wurde in diesem Jahr pensioniert.

D. wurde zeitgleich mit Hanning festgenommen und sitzt ebenfalls in Untersuchungshaft. Ihm wird Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen.

In einem Fall soll Hanning als geheim eingestufte Unterlagen genutzt haben, um eine schriftliche Analyse für den Mitarbeiter eines ausländischen Sicherheitsapparats zu erstellen. Zudem habe er in einem „intensiven Austausch“ mit dem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes gestanden. Welcher Staat gemeint ist, ließ die Bundesanwaltschaft auch auf Nachfrage offen.

Der „Spiegel“ berichtet, die Ermittler gingen einer Verbindung zu einem Geheimdienstmitarbeiter aus Aserbaidschan nach. Ob die Analyse ihren Adressaten erreichte, ist demnach Gegenstand der Ermittlungen. Politische Informationen, die Hanning über Jahre an einen ausländischen Dienst weitergegeben haben soll, waren laut „Spiegel“ nicht als geheim eingestuft.

Hannings Anwalt ließ eine Anfrage der taz zur Festnahme zunächst unbeantwortet. Im Bundestag kündigte Marc Henrichmann (CDU) an, die Kontrollregeln für die Nachrichtendienste vollständig neu zu prüfen. Konstantin von Notz (Grüne), stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, forderte von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt einen Beitrag zur Aufklärung und sprach von strukturellen Problemen.


Entdeckt bei den Ermittlungen im Fall Block

Das Verfahren geht nach Angaben des Generalbundesanwalts auf Funde bei einer Durchsuchung zurück, die die Staatsanwaltschaft Hamburg im September 2025 bei Hanning vornahm. Anlass waren Ermittlungen gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block und andere. Laut Nordkurier stießen die Ermittler dabei auf einen Datenträger mit geheimen BND-Unterlagen; erst danach wurde der BND eingeschaltet.

Die Ermittlungen gegen Hanning liefen zunächst vertraulich. Anfang Mai 2026 übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall.

Im Block-Komplex ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg seit September 2025 gegen Hanning und einen pensionierten Beamten des Landeskriminalamts. Es geht um einen gescheiterten Versuch im Jahr 2022, die Kinder Blocks aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark zu holen, gut ein Jahr vor der Entführung in der Silvesternacht 2023/24. Für den Auftrag sollen mehr als 100.000 Euro gezahlt worden sein.

Hannings Verteidiger erklärte dazu: „Die gegen ihn erhobenen falschen Vorwürfe weist mein Mandant entschieden zurück.“ Im Prozess gegen Christina Block war Hanning als Zeuge geladen und machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Im April 2026 reichte er nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Hamburger Justiz ein.

In den Fokus geriet dabei auch Hannings Tätigkeit für die Schweizer System 360 AG, die nach eigenen Angaben auf Beratung bei Wirtschaftskriminalität spezialisiert ist. Über dieselbe Firma war Hanning laut Tagesspiegel einige Jahre zuvor zur PNB Banka gekommen.


Der Weg in den Aufsichtsrat einer Bank in Riga

Die PNB Banka hieß bis November 2018 Norvik Banka und gehörte zu den ältesten Geschäftsbanken Lettlands, nach Bilanzsumme zuletzt auf Platz sechs. Mehrheitseigner wurde 2014 der russische Bankier Grigory Guselnikov, damals führender Partner des Londoner Investmentfonds G2 Capital Partners. Nach Hannings späteren Angaben besitzt Guselnikov die britische und die russische Staatsbürgerschaft.

Der Nordkurier beschreibt die Vorgeschichte so: 2016 stritten Guselnikov und der in Österreich lebende russische Kali-Unternehmer Petr Kondrashev über eine Beteiligung. Kondrashev soll 75 Millionen Dollar für Guselnikovs Bankgeschäft bereitgestellt haben und dafür eine Beteiligung an der Bank erwartet haben. Er suchte einen Vermittler und fand nach den bisherigen Recherchen über die Schweizer System 360 Hanning; Art und Umfang des Auftrags sind öffentlich nicht bekannt.

2017 holte Guselnikov Hanning in den Aufsichtsrat seiner Bank. Im Januar 2018 wurde der frühere dänische Ministerpräsident und Nato-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender; Vorsitzender war Guselnikov selbst.

Zu dieser Zeit lag Guselnikov im Konflikt mit dem lettischen Staat. Er warf dem damaligen Zentralbankchef Ilmārs Rimšēvičs vor, über einen Mittelsmann Geld von ihm verlangt zu haben; Rimšēvičs wies das zurück. In einem anderen Verfahren, das Anteilseigner einer weiteren, inzwischen geschlossenen Bank betraf, wurde Rimšēvičs im Dezember 2023 in erster Instanz wegen Bestechlichkeit zu sechs Jahren Haft verurteilt; das Berufungsverfahren lief 2025 noch.

Im Dezember 2017 reichten die Bank und die Familie Guselnikov ein Schiedsverfahren gegen Lettland beim Weltbank-Schiedszentrum ICSID ein (Fall ARB/17/47). Es betrifft eine Geldbuße, die wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung gegen die Bank verhängt worden war. Das Verfahren wird in der UNCTAD-Datenbank als anhängig geführt.


Der Zusammenbruch im Sommer 2019

2019 wollte Guselnikov die Bank abgeben. Als neue Eigentümer präsentierte er eine Investorengruppe um den US-Geschäftsmann Roger Tamraz. Nach Hannings Darstellung waren mehr als 100 Millionen Euro Investitionen zugesagt, die erste Zahlung sollte 60 Millionen Euro betragen.

Laut Geschäftsbericht 2019 sank Guselnikovs Anteil von zuvor 95,97 auf 23,47 Prozent. Die übrigen Aktionäre, darunter Tamraz, hielten jeweils weniger als zehn Prozent. Die Finanzaufsicht FKTK erklärte später, der Einstieg Tamraz’ als Aktionär sei mit ihr nicht abgestimmt gewesen.

Vorstand und Aufsichtsrat stimmten in dieser Phase mehreren Geschäften zu. Nach Feststellungen zunächst der EZB und später des Insolvenzverwalters wurde Guselnikov dabei von Verbindlichkeiten gegenüber der Bank befreit, ohne dass die Bank eine Gegenleistung erhielt. Die Forderungen wurden an die neuen Investoren abgetreten; die Zahlung war erst Monate später fällig und nicht besichert.

Das lettische Fernsehen LTV (Sendung „De Facto“) nannte 2021 die Bestandteile des Schadens. Danach wurde Guselnikov von mehr als 12 Millionen Euro Schulden befreit, sein Bruder von einer Bürgschaft über 1,3 Millionen Euro. 7,2 Millionen Euro flossen an Guselnikovs Anwälte in den USA, und eine Tochtergesellschaft mit einem auf rund 10 Millionen Euro geschätzten Anwesen bei London wurde ohne sofortige Bezahlung verkauft.

Das zugesagte Kapital kam nicht. Kurz vor der Schließung erhielten die neuen Investoren selbst einen Kredit über 559.861 Euro, der laut LTV nicht zurückgezahlt wurde. Nach Angaben des Insolvenzverwalters hätte dieser Kredit die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erfordert, die nicht vorlag.

Am 15. August 2019 stufte die Europäische Zentralbank die PNB Banka als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ ein. Der Einheitliche Abwicklungsausschuss sah kein öffentliches Interesse an einer Abwicklung, die FKTK stoppte den Geschäftsbetrieb. Die Bankleitung hielt die Bewertung ihrer Vermögenswerte durch die EZB für zu niedrig und bezifferte den Stabilisierungsbedarf auf 146 Millionen Euro.

Am 12. September 2019 erklärte ein Rigaer Bezirksgericht die Bank für insolvent und bestellte Vigo Krastiņš zum Insolvenzverwalter. Im Februar 2020 entzog die EZB die Banklizenz. Bis Ende 2023 wurden aus der Einlagensicherung 266 Millionen Euro an 46.208 Einleger ausgezahlt.

Guselnikov trat nach den Feststellungen des ICSID-Schiedsgerichts im Juli 2019 mit dem Verkauf seiner Aktien aus dem Aufsichtsrat zurück. Auch Hanning und Rasmussen waren nach Feststellung des Schiedsgerichts zum Zeitpunkt der Insolvenz nicht mehr Mitglieder des Gremiums.


Die Klage über 32 Millionen Euro

Insolvenzverwalter Krastiņš reichte seine Klageschrift am 10. September 2020 ein; öffentlich wurde sie durch einen Bericht von „De Facto“ am 4. Oktober 2020. Er verlangt rund 32 Millionen Euro von neun früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, und zwar gesamtschuldnerisch. Jeder der Beklagten kann damit grundsätzlich für die gesamte Summe in Anspruch genommen werden.

Laut Gerichtskalender gehören zu den Beklagten Guselnikov als früherer Aufsichtsratsvorsitzender, sein Stellvertreter Rasmussen sowie Hanning. Hinzu kommen das frühere Aufsichtsratsmitglied Peter Michael Odintsov und die früheren Vorstandsmitglieder Oliver Ronald Bramwell, Anna Verbicka, Natālija Ignatjeva, Dmitrijs Kalmikovs und Aleksejs Kutjavins. In einem LTV-Bericht von 2021 war von elf Beklagten die Rede.

Zur Sicherung der Ansprüche ließ das Gericht Vermögen beschlagnahmen. Betroffen waren ein Haus Hannings in Deutschland, eine Immobilie Rasmussens in Dänemark im Wert von mehr als 700.000 Euro sowie Unternehmensanteile beider. Guselnikov besitzt nach LTV-Recherchen offiziell nahezu nichts außer Anteilen an einer zyprischen Firma im Wert von sechs Euro.

2021 hatte die Verhandlung in der Sache noch nicht begonnen. Guselnikov und der frühere Vorstandschef Bramwell ignorierten das Verfahren nach LTV-Angaben und ließen sich nicht durch Anwälte vertreten. Nach LTV-Angaben stimmten einzelne Beklagte bei manchen Geschäften dagegen oder fehlten bei Sitzungen.

Das Stadtgericht Riga setzte die Verhandlung laut der Nachrichtenagentur LETA für den 6. Oktober 2026 an, den Tag von Hannings Festnahme in Deutschland. Über den Verlauf dieses Termins lagen in den ausgewerteten Quellen bis zum 7. Oktober keine Berichte vor. Ein Urteil ist knapp sieben Jahre nach der Insolvenz nicht bekannt.

Parallel eröffnete die lettische Staatspolizei auf Antrag des Insolvenzverwalters ein Strafverfahren wegen möglichen Betrugs, Missbrauchs von Befugnissen und Geldwäsche. Beschuldigte waren nach LTV-Angaben im Herbst 2021 nicht benannt.


Hannings Darstellung und seine Vorwürfe gegen Lettland

Im September 2021 äußerte sich Hanning in einem Interview mit „De Facto“. Er erklärte, der Aufsichtsrat sei über die Geschäfte kurz vor der Schließung getäuscht worden. Vorgesehen gewesen sei, dass Guselnikov seine Vermögenswerte abzieht und Tamraz zugleich eigenes Kapital einbringt; tatsächlich habe das Management Vermögen zugunsten Guselnikovs abgezogen, während Tamraz nichts einzahlte. „Was passiert ist, war sehr merkwürdig“, sagte Hanning.

Dem Kredit an die Investoren habe der Aufsichtsrat zugestimmt, weil das Management deren Vermögen geprüft habe. Einer Schwächung des Bankkapitals hätte der Aufsichtsrat nach seinen Worten nie zugestimmt. Er habe Guselnikov aufgefordert, die Vermögenswerte an die Bank zurückzugeben, dieser habe abgelehnt.

Hanning hielt der Finanzaufsicht FKTK vor, Tamraz überhaupt als Käufer zugelassen zu haben. Zudem vertrat er die Auffassung, der Insolvenzverwalter müsse sich an Guselnikov halten statt an die frühere Bankleitung.

Krastiņš widersprach. Die Geschäfte mit den neuen Aktionären seien sowohl vom Aufsichtsrat als auch vom Vorstand beschlossen worden. Alle Mitglieder beider Gremien hätten gewusst, wie die Transaktion strukturiert war; die Darstellung, man sei getäuscht worden, hält er nicht für zutreffend.

Im Herbst 2021 wandte sich Hanning mit einer Eingabe über mutmaßliche Straftaten im Insolvenzverfahren an Lettlands Botschafterin in Deutschland, Inga Skujiņa. Am 5. September 2021 schrieb er an Ministerpräsident Krišjānis Kariņš, der die Unterlagen an die Staatspolizei weiterleitete. Hanning stellte darin unter anderem die Bewertung der Bankaktiva in Frage, die seiner Ansicht nach jede Bank insolvent gemacht hätte.

Die „Bild“-Zeitung berichtete 2021, Hanning und Rasmussen seien Opfer eines Bankraubs, für den sie den lettischen Staat verantwortlich machte. Die lettische Zeitung Neatkarīgā bezeichnete Hanning als Hauptquelle dieses Berichts. Rasmussen und Hanning erklärten vor Gericht und öffentlich, von dem Abfluss der Vermögenswerte nichts gewusst zu haben.

Im Sommer 2021 beteiligten sich Hanning, Odintsov und Rasmussen zudem an einem Streit im ICSID-Schiedsverfahren über die Vertretung der Bank. Das Schiedsgericht stellte dabei fest, dass Hanning seinen Rücktritt aus dem Aufsichtsrat ausdrücklich eingeräumt hatte.


Pension, Vermögen und Reisen nach Russland

Nach einem Bericht des „Spiegel“ wurde ein Gutteil von Hannings Beamtenpension gepfändet, weil er als Aufsichtsrat für die Pleite der PNB Banka in Mithaftung genommen wurde. Die „Bild“ berichtet, die Pension werde seit Jahren gepfändet und Hanning habe sich in erheblichen finanziellen Nöten befunden. Der Nordkurier schreibt, es sei später um einen erheblichen Teil der Pension gestritten worden.

Nach seiner Beamtenlaufbahn übernahm Hanning Aufsichtsrats- und Beraterposten und gründete ein eigenes Beratungsunternehmen. Die Schweizer Pluteos AG führt ihn als Präsidenten des Verwaltungsrats. Laut Wikipedia betreibt er mit seiner Ehefrau die Firma HanningConsult, die 2021 eine Bilanzsumme von rund 2,7 Millionen Euro auswies.

Nach Recherchen des Nordkuriers reiste Hanning zwischen 2015 und 2019 mindestens siebenmal nach Russland. Eine dieser Reisen führte ihn am 6. Juli 2016 nach Moskau, am Folgetag war er zurück. Wen er dort traf, ist nicht bekannt; zeitlich fällt die Reise in die Phase, in der Kondrashev ihn als Vermittler im Streit mit Guselnikov einschaltete.

Die Bundesanwaltschaft nennt als Zweck der mutmaßlichen Informationsbeschaffung die gewinnbringende Verwertung für Hannings Beratertätigkeit. Ob die Belastungen aus dem lettischen Verfahren dabei eine Rolle spielten, ist nach den bisher veröffentlichten Angaben unklar. Die mutmaßliche Vereinbarung mit Manfred D. datiert die Bundesanwaltschaft auf das Frühjahr 2010, also mehrere Jahre vor Hannings Eintritt in den Aufsichtsrat der Bank.



Quellen



Hinweis zu den Beiträgen

Soweit nicht anders gekennzeichnet, wurden die auf Berichtssache.de veröffentlichten Beiträge von

Holger H. Hohlfeld verfasst.

Die Beiträge beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, offiziellen Dokumenten, Büchern, Presse- und Medienberichten sowie eigenen Recherchen und Einordnungen. Quellen und weiterführende Verweise werden – soweit für das jeweilige Thema relevant – innerhalb der Beiträge angegeben.

Autor: Holger H. Hohlfeld · © 2026 Berichtssache.de – Alle Rechte vorbehalten.

Beiträge der Kategorien Kommentar oder vergleichbarer Formate können persönliche Bewertungen, Schlussfolgerungen und Einordnungen des Autors enthalten.

❝Wer nicht hinterfragt, muss glauben.❞